Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

Gerichtsvollziehersuche

Suche nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts Schleiden

Hier können Sie nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern suchen.

Titel Inhalt
Name Hermanns, Michaela
Büroanschrift Koelner Strasse 91
53937 Schleiden-Gemünd
Sprechzeiten Dienstag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Donnerstag von 14.oo bis 15.00 Uhr
Wegbeschreibung Zum Routenplaner Google Maps externer Link, öffnet neues Browserfenster
Kontakt Telefon: 0151 10548083
Telefon: 02444 9155820
Fax: 02472 803184
Titel Inhalt
Name Jakobs, Marco
Büroanschrift Kölner Straße 91
53937 Schleiden
Sprechzeiten Dienstags 10:00 - 11:00 Uhr Mittwochs 13:00 - 14:00 Uhr
Wegbeschreibung Zum Routenplaner Google Maps externer Link, öffnet neues Browserfenster
Kontakt Telefon: 0151 62628299
Titel Inhalt
Name Jakobs, Robert
Büroanschrift Kurhausstrasse 6
53937 Schleiden-Gemünd
Sprechzeiten Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Wegbeschreibung Zum Routenplaner Google Maps externer Link, öffnet neues Browserfenster
Kontakt Telefon: 0170 2330281
Fax: 02472 912281

Die im Online-Formular eingegebenen Daten zur Adresse der Schuldnerin oder des Schuldners werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.