Auch während der Corona-Pandemie ist das Amtsgericht Schleiden für die Bürgerinnen und Bürger da.

Allerdings bitte ich um Verständnis, dass wir derzeit wegen der Infektionsgefahren – auch zu Ihrer Sicherheit - den Publikumsverkehr auf das Allernötigste reduzieren.

Sie werden gebeten, Ihre Anliegen soweit möglich auf dem Postweg schriftlich einzureichen bzw. vor einem Besuch des Gerichts zunächst unbedingt telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen und – außer in dringenden, unaufschiebbaren Fällen – die Dienststelle erst nach individueller Terminvereinbarung aufzusuchen. Ausgenommen hiervon sind Personen mit einer Terminladung.

Die Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen bleibt hiervon unberührt.

Grundsätzlich ist vermehrt mit Wartezeiten zu rechnen.

Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tagen persönlich engen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten, kann der Zutritt und der Aufenthalt versagt werden.

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gebäude wird dringend empfohlen.

Bitte halten Sie sich an die markierten Laufwege und Wartezonen.

Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein!

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis