Kein Online-Kirchenaustritt möglich

Wichtiger Hinweis

Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an,  Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Schleiden auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder

  • bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort oder
  • bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
  • Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchentaustritt.