Kein Online-Kirchenaustritt möglich
Wichtiger Hinweis
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Schleiden auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchentaustritt.